Lehrveranstaltungstypen

Prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen (pi LV)

In prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen (z.B. Übungen, Seminare) müssen Sie mündliche und/oder schriftliche Teilleistungen im Rahmen der Lehrveranstaltung erbringen. Es besteht daher generell Anwesenheitspflicht. Diese Leistungen bilden die Grundlage für die Beurteilung. Eine prüfungsimmanente Lehrveranstaltung muss nach negativer Absolvierung komplett wiederholt werden. Insgesamt sind drei Wiederholungen möglich.


Ab Wintersemester 2019/20 können Sie sich zum 4. und somit letzten Antritt zu einer prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung "als Vorwarnung" nicht mehr selbst über das Anmeldesystem anmelden. Sie erhalten beim Anmeldeversuch eine Fehlermeldung, die Sie auffordert, sich diesbezüglich an das SSC zu wenden. Bitte schicken Sie von Ihrem u:account innerhalb der Anmeldephase eine Mail an ssc-wiwi@univie.ac.at unter Angabe der Lehrveranstaltung (inkl. LV-Nummer) bei der Sie Ihren 4. Antritt haben. Das SSC merkt Sie zu dieser LV vor und bestätigt Ihnen per Mail diese Vormerkung. Sie müssen dann selbst noch die gewünschte Punkteanzahl für die LV setzen und nehmen dann wie üblich am Zuteilungslauf teil.

Nicht-prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen (npi LV)

Bei nicht-prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen (z.B. Vorlesungen) besteht keine Anwesenheitspflicht. Die Leistungsbeurteilung erfolgt im Rahmen eines Prüfungstermins. Studierende haben die Möglichkeit, jede Prüfung drei Mal zu wiederholen, wobei der vierte und letzte Prüfungsantritt als kommissionelle Prüfung stattfindet. Dies bedeutet, dass Ihre Prüfungsleistung von einem Prüfersenat beurteilt wird.

Die Prüfungstermine werden am Ende der Vorlesung, zu Beginn des Folgesemesters und zur Mitte des Folgesemesters angeboten.

Vorlesungen (VO)

Eine  Vorlesung  dient  der  Vermittlung  von  Inhalten,  Methoden  und  Anwendungen  eines  Fachgebietes. Vorlesungen sind Lehrveranstaltungen ohne immanenten Prüfungscharakter und finden in Form von Vorträgen der Lehrenden oder ähnlichen Präsentationsformen statt. Die Vorlesung wird mit einer mündlichen oder schriftlichen Prüfung abgeschlossen. Es besteht keine Anmelde- und Anwesenheitspflicht, aber die Anmeldung zur Prüfung ist innerhalb der Anmeldephase erforderlich. Es werden pro Vorlesung vier Prüfungstermine angeboten. Ein Prüfungstermin nach Ende der Lehrveranstaltung, sowie jeweils ein Prüfungstermin am Anfang, in der Mitte und am Ende des Folgesemesters.

Kurse (KU) bzw. Universitätskurse (UK)

Kurse bzw. Universitätskurse  sind  Lehrveranstaltungen  mit  immanentem  Prüfungscharakter.  Einerseits  werden Inhalte, Methoden und Anwendungen eines Fachgebietes vermittelt, andererseits werden von den Studierenden eigenständige Leistungen in Form von Referaten, Ausarbeitung gestellter Aufgaben u.ä. erbracht. Es besteht Anwesenheitspflicht.

Übungen (UE)

Übungen dienen zur Aneignung, Vertiefung und Durchdringung der Lehrinhalte sowie zur Einübung  notwendiger  Fertigkeiten,  wobei  die  Studierenden  in  angemessenem  Ausmaß  zur Mitarbeit und zum eigenständigen Lösen konkreter Aufgaben angehalten sind. Die Bearbeitung der gestellten Aufgaben durch die Studierenden erfolgt im Allgemeinen außerhalb der Lehrveranstaltungszeit. Im Rahmen der Lehrveranstaltung kommentiert, bewertet und ergänzt der Leiter oder die Leiterin die von den Studierenden erarbeiteten Beiträge. Dementsprechend sind Übungen Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter. Es besteht Anwesenheitspflicht.

Seminare (SE)

Seminare sind Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter, die der wissenschaftlichen Diskussion dienen. Von den Teilnehmern werden eigenständige mündliche und schriftliche Beiträge gefordert, in denen die Studierenden selbständig ein Thema bearbeiten und die dabei erlangten Ergebnisse mittels eines Vortrages präsentieren und in Form einer Seminararbeit festhalten. Es besteht Anwesenheitspflicht.

Praktika (PR)

Praktika sind Lehrveranstaltungen, in denen primär Anwendungen der Studieninhalte vermittelt  werden  und  bei  denen  die  Studierenden  relevante  Problemstellungen  selbständig  bearbeiten müssen. Es besteht Anwesenheitspflicht.